Erlasskontenrahmen

Erlasskontenrahmen
durch Erlass des Reichswirtschaftsministers im Rahmen der „Richtlinien zur Organisation der Buchführung“ vom 11.11.1937 aufgestellte Kontenübersicht, die eine Vergleichbarkeit der Rechnungswesen aller Unternehmungen einer Wirtschaftsgruppe zuließ. Heute sind auf der Grundlage verschiedener Kontenrahmen aufgestellte Kontenpläne Grundbestandteil jeder ordnungsmäßigen Buchführung.
- Vgl. auch  Kontenrahmen.

Lexikon der Economics. 2013.

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